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Krankenversicherung für Aufenthalter

Was ist eigentlich ein Aufenthalter?

Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EG-/EFTA-Mitgliedstaaten (Staatsangehörige EU/EFTA) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EG/EFTA Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt. Bei Bürgern der EU-8 und der EU-2 Staaten (Bulgarien und Rumänien) kommen zusätzlich noch Übergangsbestimmungen zur Anwendung.

                     Bewilligung

 

Die Aufenthaltsbewilligung wird ohne weitere Umstände um fünf Jahre verlängert, wenn der Ausländer die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bei der ersten Verlängerung kann sie aber auf ein Jahr beschränkt werden, wenn die betreffende Person seit über zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EG/EFTA Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EG/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel und eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können.

Sehr oft geht dem Aufenthalter der Grenzgängerstatus voraus. In diesen Fällen ist es äußerst wichtig, genau zu schauen, welche bestehenden Versicherungen optimiert werden müssen. Ebenfalls ist es wichtig die Weichen für eine evtl. Rückkehr nach Deutschland zu stellen um nicht evtl. Vorversicherungszeiten zu verlieren.

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